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Ehrenmorde 2006

Sazan Bajez-Abdullah

geboren: 1982
erstochen und verbrannt: 25. Oktober 2006
Wohnort: München
Herkunft: Nordirak / Kurden
Kinder: ein Sohn, geboren 2001, zur Tat 5 Jahre alt, lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie
Täter: Kazim Mahmud Raschid, ihr Ex-Mann, kurdischer Iraker, zur Tat 36 Jahre alt und seit zehn Jahren in Deutschland

Die meisten Ehrenmörder haben kein Schuldbewusstsein. Für sie stehen die Gesetze des Clans über den staatlichen Gesetzen. Der Mörder der 24-jährigen Kurdin Sazan betont sogar vor Gericht, dass er stolz ist auf seine Tat. Wenige Stunden nach der Scheidung hatte er im Oktober 2006 in München zwölf Mal auf seine Exfrau eingestochen, sie danach mit Benzin übergossen und vor den Augen ihres fünfjährigen Sohnes angezündet. Vor Gericht sagt er: „Ich bin sehr froh, dass ich die Tat begangen habe. Für mich war das richtig. Falls man mich in zwanzig Jahren wieder danach fragt, werde ich dasselbe sagen.“ Kazim Mahmud Raschid verachtet das deutsche Rechtssystem ganz offen. Für ihn sei es ein Fehler, dass Frauen überhaupt Rechte haben und dass Justiz und Behörden diese Rechte schützen.

Die Vorgeschichte ist leicht zu erraten: Die Kurdin wurde von ihrem Vater 2000 im kurdischen Nordirak zwangsverheiratet (ein Verwandter sagt vor Gericht: sie wurde verkauft). Sie kommt nach Deutschland und wird jahrelang von ihrem Ehemann misshandelt. Endlich erwirkt sie eine Kontaktsperre. Aber er hält sich nicht daran, sondern belästigt sie weiter und kontrolliert ihre Post. Vor Gericht brüstet er sich damit, sie manchmal dreihundert Mal am Tag angerufen zu haben. Selbst aber nimmt er sich eine vietnamesische Geliebte, was er vor Gericht auch zugibt.

Kazim sagt außerdem, dass sein Schwiegervater ihn mit dem Mord beauftragt habe. Das würde bedeuten, dass ein Vater den Mord an seiner eigenen Tochter bestellt, weil sie vor den Misshandlungen ihres Ehemanns flieht. Es ist nicht klar, ob das stimmt.

Kazim erhält dafür im Oktober 2007 eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schuld, sodass er nicht nach 15 Jahren entlassen werden kann. Das Urteil nimmt er lächelnd entgegen.

Links

www.sueddeutsche.de
www.spiegel.de
www.stern.de

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