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Ehrenmorde 2006

Sevgi I.

geboren: 1982
erstochen: 16. November 2006
Wohnort: Wiesbaden
Herkunft: Türkei
Kinder: eine zur Tat 4jährige Tochter
Täter: ihr getrennt lebender Ehemann Tuncay I. (27 J.), seit einigen Jahren in Deutschland

Sevgi ist in Deutschland geboren und wächst in Wiesbaden auf. Sie macht einen Realschulabschluss und eine Lehre als Anwaltsgehilfin. Vermutlich wird sie Silvester 2000/2001 bei einem Heimaturlaub in der Türkei an einen Verwandten verheiratet. Tuncay kommt nach Deutschland, lernt allerdings nie die Sprache. Stattdessen – heißt es – spielt und trinkt er. 2002 kommt die gemeinsame Tochter zur Welt.

Bald will sich Sevgi trennen. Ihr Mann ist gewalttätig und schnell aktenkundig bei der Polizei. Im Herbst 2006 erwirkt sie, dass Tuncay sich ihr und der Tochter nicht mehr nähern darf.

Er hält sich nicht daran und muss drei Tage in Polizeigewahrsam verbringen. In Sevgis Aussage steht, sie habe Angst, dass er sie umbringen werde. Sie erhält das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter.

Im November 2006 (also noch während des Annäherungsverbots) sitzt Sevgi mit ihrer Tochter in einem Büro, möglicherweise ihres neuen Freundes. Tuncay tritt die Glastür von außen ein und tötet seine Frau mit 10, 16 oder 18 Stichen vor den Augen der vierjährigen Tochter. Während die Mutter verblutet, nimmt er das Mädchen und flieht. Doch Sevgi kann der herbeieilenden Polizei noch den Täter nennen. Zudem gibt es Zeugen, die ihn beobachtet haben.

Tuncay flüchtet in die Gaststätte, in der er als Koch arbeitet. Dort lässt er seine Tochter zurück. Später wird er in Mainz in einer Kneipe festgenommen. Zunächst bestreitet er die Tat. Anderen Berichten zufolge verweigert er die Aussage. Irgendwann gesteht er zwar, behauptet aber, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Trotzdem sagt er in einer Vernehmung: „Ich bin darüber nicht glücklich, aber auch nicht traurig. Sie hat mir viele Probleme gemacht.“ Auch während des Prozesses zeigt er keine Reue. Noch aus der Untersuchungshaft schreibt er einen Brief an seinen Vater, seine Frau habe die Strafe bekommen, die sie verdient.

Tuncay wird im Juli 2007 wegen Totschlags zu vierzehn Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung legt Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Tochter kommt in eine Pflegefamilie. Bei der Entlassung ihres Vaters wird sie 18 Jahre alt sein (vorausgesetzt, er sitzt die volle Strafe ab). Sollte sie dann nicht nach seinen Wertvorstellungen leben, ist sie möglicherweise ebenfalls in Gefahr.

Links

Der Wiesbadener Kurier und die FAZ haben über den Fall berichtet. Leider sind die Texte nicht mehr online.

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