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Ehrenmorde 2012

Nesrin

geboren: 1996
Tat: 15. Februar 2012
Wohnort: Worms
Herkunft: Türkei / Kurden
Kinder: keine
Täter: 3 Kurden (zur Tat 17-19 J.)

Diese Geschichte wird in erster Linie als Gruppenvergewaltigung dargestellt. Die Täter nehmen den Tod des Opfers aber billigend in Kauf, indem sie die 16jährige Kurdin schwer verletzt blutend und nackt in der Kälte liegenlassen - um Mitternacht im Februar.

Was passiert ist: 3 Männer sind 17 bis 19 Jahre alt. Einer der Haupttäter ist Ali B., der seit dem Grundschulalter in Deutschland lebt. Aus der Nachbarschaft kennt er eine junge Kurdin, die 16 ist, aber nicht nach seinen Vorstellungen lebt. Sie kleidet sich westlich und geht ohne ihre Brüder aus.

Wenn das kurdische Mädchen selbstbestimmt leben will, und Bekannte das mit Macht unterdrücken wollen, dann ist das ein Ehrmotiv.

Am 15. Februar 2012 vergewaltigen 2 der 3 Täter Nesrin in einer Tiefgarage in Worms. Der 3. bewacht die Tat. In der Presse heißt es, er sei Deutscher. Er hat aber einen deutschen und einen türkischen Pass.

Der Fall wird vor dem Landgericht Mainz verhandelt. Es ist aber nicht viel bekannt, vermutlich weil die Täter als Jugendliche gesehen werden. Im September 2012 werden die beiden Hauptangeklagten wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen und schwerer Körperverletzung zu je acht Jahren Haft verurteilt. Die Tat sei an Grausamkeit kaum zu überbieten gewesen, so der Richter. Das Leben der jungen Frau habe am seidenen Faden gehangen. Der 3. Täter bekommt 3 Jahre und 9 Monate.

Ende 2013 gibt es eine Revision. Hier ein Zitat aus dem Focus: „Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Juni die Wiederaufnahme angeordnet, da das Landgericht in einem ersten Prozess die „innere Haltung“ des 21-jährigen Täters nicht deutlich genug herausgearbeitet habe, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.“ Offenbar wird wegen der „inneren Haltung“ des Täters die Strafe von 8 auf 6 Jahre reduziert.

Der eine der beiden Haupttäter sitzt wohl die ersten 6 Jahre seiner Strafe ab. Im März 2018 wird er dann aus der Haft in die Türkei ausgewiesen. Der zweite, Ali B., soll ebenfalls abgeschoben werden. Er hat die 6 Jahre seiner Haft vollständig abgesessen (was bei Jugendstrafen sehr selten ist). Er klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz dagegen und verliert. Zunächst weigert sich die Türkei, ihn zurückzunehmen, weil sein Pass während der Haft ablief. Ali lebt bei seinen Eltern in der Nähe von Worms und steht wohl unter Aufsicht. Nesrin ist nicht der richtige Name der Frau.

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