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Ehrenmorde 2017

Gida

geboren: 2001
Folter: Dezember 2017
Wohnort: München
Herkunft: Syrien
Kinder: keine
Täter: ihr Vater Said Mohamed A. (zur Tat 66 J.)

Etwa 2012 kommt der „Kaufmann“ Said nach Deutschland. Er hat eine 16 Jahre jüngere Frau, 1 Tochter und 1 Sohn. Am 28. Dezember 2017 erfährt der Vater, dass seine 16jährige Tochter in einen afghanischen Jungen verliebt ist. Er tritt ihr mit dem Fuß ins Gesicht, verprügelt und demütigt sie. Er droht ihr mit Zwangsverheiratung in Syrien und sperrt sie 3 Tage lange ohne Essen und Trinken ein. Ihre Mutter Rana (50 J.) und ihr Bruder Mohamad (23 J.) bewachen sie. Der Vater will, dass seine Tochter das Klo ausleckt. Das verhindert die Mutter.

Über 2 Wochen später vertraut sich Gida einer Lehrerin an. So kommt die junge Frau in Obhut des Jugendamts. Doch bei einem Schulbesuch wird sie wieder verschleppt, quer durch Deutschland, um sie in Syrien zu verheiraten. Am nächsten Tag befreit sie die Polizei.

Der Prozess um die Misshandlung Schutzbefohlener, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung läuft im November 2018 am Amtsgericht München. Die Mutter erscheint ohne Kopftuch, was möglicherweise ein Manöver der Verteidigung ist. Der Richter sagt, die Familie habe Gida wie einen Hund behandelt. Wobei ein Hund in der Regel zu essen und zu trinken bekommt. Außerdem benutzt er den Begriff „krasse Psychofolter.“

Vater und Sohn haben deutsche und syrische Staatsbürgerschaft. Was verwundert, da der Sohn offenbar kein Deutsch, und der Vater nur sehr wenig spricht. Der Vater arbeitet geringfügig, Mutter und Sohn gar nicht. Was sie von deutschem Recht halten, zeigen sie während der Verhandlung: Sie grinsen ab und zu.

Gida muss nicht aussagen. Sie schreibt aber einen Brief ans Gericht, ihr Vater solle nicht eingesperrt werden. Daher werden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Der richtige Name des Opfers ist unbekannt. Sie lebt an einem geheimen Ort. Trotz der Bedrohung setzt der Richter die Strafen zur Bewährung aus: 2 Jahre für den Vater, 1 Jahr für den Bruder. Die Mutter wird verwarnt und zu einem Deutschkurs verpflichtet, der Bruder zu Sozialstunden. Man kann davon ausgehen, dass das nicht überprüft wird. Verteidiger und Richter äußern die Hoffnung, dass die Familie wieder zusammenfindet. Sie sind sich der Gefahr für die Tochter nicht bewusst.

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