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Ehrenmorde 2018

Susanna Maria Feldmann

geboren: 2004
ermordet: 22./23. Mai 2018
Wohnort: Mainz / Wiesbaden
Herkunft: Opfer: Deutschland; Täter: Irak
Kinder: keine, sie war erst 14 J.
Täter: Ali Bashar Ahmad Z. (zur Tat angebl. 20 J.)

Am 22. Mai 2018 ist Susanna mit Freundinnen in der Innenstadt von Wiesbaden unterwegs. Sie kommt abends nicht nach Hause, seitdem ist sie verschwunden.

Ali Bashar kommt mit dem großen Flüchtlingsstrom im Oktober 2015 mit seiner Familie (2 Eltern, 6 Kinder) aus dem Irak nach Deutschland. Die Familie lebt in einem Flüchtlingshaus in Wiesbaden. Im Dezember 2016 wird sein Asylantrag abgelehnt. Dagegen klagt er, sodass er sich knapp anderthalb Jahre später „legal“ in Deutschland aufhält.

In der Nacht auf den 23. Mai vergewaltigt Ali die 14jährige Susanna. Danach erdrosselt er sie und verscharrt ihre Leiche. Inzwischen ist er 20 Jahre alt – es sei denn, er hat bei seiner Einreise gelogen.

Ali erzählt einem 13jährigen Flüchtling aus Afghanistan von der Tat. Der meldet sich später bei der Polizei. So wird die Leiche am 6. Juni, also 2 Wochen nach der Tat, gefunden.

Die Familie des Täters hatte sich bereits am 2. Juni in den Irak abgesetzt – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits nach Ali gesucht wird. Die Familie reist mit Pässen aus, auf denen andere Namen stehen als auf den Tickets. Es passiert aber nichts. Offenbar waren Alis Eltern nicht der Meinung, dass der Vergewaltiger und Mörder für seine Tat bestraft werden muss. Noch bei der Einreise hatte die Familie behauptet, ihre Pässe seien von Schleusern ins Meer geworfen worden.

Ali hat eine Strafakte mit diversen Schlägereien, Waffenbesitz u.ä. Darunter ist auch der Vorwurf, ein 11jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Weil das Mädchen nicht aussagt, wird offenbar nicht weiter ermittelt. Warum sich die 11jährige deutsche Schülerin in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt, ist unklar. Offenbar ist sie sogar an mehreren Tagen vergewaltigt worden, was die Sache noch unklarer macht.

Weitere Details: Der Täter hat die Leiche am Morgen nach der Tat noch einmal an einen anderen Ort in der Nähe des Asylhauses gebracht und vergraben. Es gibt außerdem einen Hinweis von einer „Freundin“ an Susannas Mutter, dass Susanna vergewaltigt und ermordet wurde. Die Mutter geht damit zur Polizei, und zwar am 29. Mai, also vor Alis Ausreise in den Irak. Die Sache wird aber wohl nicht weiter verfolgt.

Allerdings gibt es auch eine (offenbar gefälschte) Whatsapp, in der Susanna kurz vor ihrem Tot ihrer Mutter schreibt, sie sei in Paris, und die Mutter solle nicht nach ihr suchen. Die Polizei schließt also nicht aus, dass Susanna von zu Hause abgehauen ist.

Ein Türke wird unter dem Verdacht der Tatbeteiligung festgenommen, aber wieder freigelassen. Die Angelegenheit ist nicht ganz klar.

Am 8. Juni, morgens um 2 Uhr, wird Ali im Nordirak von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen. Er gesteht die Tat und wird am nächsten Tag nach Deutschland ausgeliefert. Später kommt heraus, dass Ali wohl bereits 21 Jahre alt ist.

Sollte die Tat „nur“ zur Verdeckung der Vergewaltigung dienen, ist sie genau genommen kein Ehrenmord. Man kann die Tat auch anders lesen: Susanna war Jüdin, es könnte ein Hassverbrechen sein. Ihre Mutter kam als russischsprachige Jüdin 1991 aus Moldawien nach Deutschland. Susannas Vater ist türkischer Kurde. Die Mutter hat eine weitere Tochter.

Im Juli wird folgendes bekannt: An einer der früheren Vergewaltigungen der 11jährigen war der 14jährige Mansoor aus Afghanistan beteiligt. Er gab der Polizei später den Hinweis auf Ali als Mörder, allerdings erst nach dessen Flucht in den Irak. Mansoor wird festgenommen. Auch einer von Alis Brüdern soll an einer Vergewaltigung beteiligt gewesen sein. Er soll 13 Jahre alt sein, also strafunmündig (und im Irak).

Im März 2019 beginnt der Prozess am Landgericht Wiesbaden. Parallel beginnt der Prozess gegen Ali Bashar und Mansoor um die Vergewaltigung des 11jährigen Mädchens, das schwer traumatisiert ist. Mansoors Verteidiger behauptet, dieser sei zur Tat unter 14 gewesen und damit strafunmündig.

Im Juli 2019 wird Ali zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt, Sicherungsverwahrung allerdings nur vorbehalten. Im Oktober gibt es das Urteil wegen Vergewaltigung der 11jährigen. Es heißt: "Ali Bashar wurde zu 7.5 Jahren Haft verurteilt, seine Sicherungsverwahrung bleibt bestehen. Mansoor Q. kassierte 4.5 Jahre Haft. Die Prozesskosten trägt Ali Bashar."

Es bleibt die Frage, ob dies ein Ehrenmord ist. Im engeren Sinne nicht, da das Hauptmotiv in der Vertuschung der Vergewaltigung liegt. Allerdings spricht Ali durchaus seinem Opfer eigene Rechte und Freiheiten ab - mit Sätzen wie „Sie war doch nur eine Schlampe“. Eine Kooperation seiner Familie ist ebenfalls sichtbar. In Gesprächen mit der Psychiaterin sagte er, er hasse Deutschland, „weil hier nichts verboten sei und Männer nichts zu sagen hätten." Das allerdings hat Anklänge an ein Ehrmotiv.

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