Suche:

Ehrenmorde 2002

Birsen T.

geboren: 1980
erstochen: 16. Oktober 2002
Wohnort: Friedrichsdorf (Taunus)
Herkunft: Türkei
Kinder: keine
Täter: ihr Mann Mehmet T., zur Tat 23 J.

Birsen ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Trotzdem verheiraten ihre Eltern sie mit einem Cousin aus der Türkei. Im Februar 2002 kommt er aus seinem anatolischen Dorf (in dem er die Schafe seiner Familie gehütet hat) nach Deutschland.

Da der Importbräutigam erwartet, dass seine Frau ihn für jede Kleinigkeit um Erlaubnis bittet, kommt es schnell zum Streit. Er schlägt sie. Bald teilt sie ihm mit, dass sie sich scheiden lassen will. Dass er dadurch seine Aufenthaltserlaubnis verlieren würde, empfindet er als demütigend. Er droht, sie zu töten.

Am 16. Oktober gibt es erneut Streit. Mehmet fesselt seine Frau, drückt ihr ein Kissen auf den Mund und dreht die Musikanlage lauter. Dann sticht er fast 50mal auf sie ein. Birsen verblutet. Der Mörder nimmt 250 Euro aus dem Portemonnaie seiner Frau und verlässt die Wohnung. Wenig später wird er vor einer Gaststätte festgenommen.

Das Frankfurter Landgericht verurteilt Mehmet im Mai 2003 zunächst wegen Totschlags zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft. Seine Revision wird verworfen, die Revision der Nebenkläger aber teilweise angenommen. Der Bundesgerichtshof dazu am 28. Januar 2004: „Bei der Gesamtwürdigung, ob ein Tötungsmotiv objektiv als niedrig einzuschätzen ist, kommt es nicht auf den kulturellen Hintergrund des Täters an. Zwar umfasst die Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, neben den Umständen der Tat auch die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit. Der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds als niedrig ist jedoch den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Täter lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt.“ Das Urteil gilt als richtungweisend.

Links

Frankfurter Rundschau

zurück

» Seite drucken     » Fenster schließen