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Ehrenmorde 2003

Farzana und Muhammad

geboren: 1971, 1983
ermordet: 12. Oktober 2003
Wohnort: Goldenstedt/Kreis Vechta
Herkunft: Pakistan
Kinder: wohl keine
Täter: Mehmood A. (zur Tat 49 J., seit 20 Jahren in Deutschland)

Mehmood kommt 1985 als Bauarbeiter nach Deutschland und holt 2000 seine Frau und 5 Kinder aus Pakistan nach. Als seine Tochter Farzana 20 Jahre alt ist, fährt sie heimlich nach Pakistan und heiratet eine Jugendliebe. Der 10 Jahre ältere Muhammad kommt nach Deutschland. Farzanas Eltern wissen zunächst nichts davon.

Im Oktober 2003 erzählt Farzana ihnen wohl doch von der Hochzeit. Ihr Vater reagiert scheinbar ruhig und lädt das Paar ein. Die ersten beiden Tage des Besuchs verlaufen wohl friedlich. Doch in der dritten Nacht tötet Mehmood seine Tochter und ihren Mann mit einem Küchenmesser. Die Leiche des Ehemanns weist 10 Stiche auf und zahlreiche Verletzungen im Gesicht, vermutlich von Fußtritten. Ein Freund der Familie wird gerufen. Er informiert die Polizei, während der Täter sich nach Pakistan absetzt.

Dort wird er Jahre später festgenommen und sitzt knapp 3 Jahre in Auslieferungshaft. Obwohl mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen besteht, wird er im August oder September 2011 nach Deutschland geholt. Es ist (soweit überschaubar) die erste Auslieferung Pakistans nach Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg nimmt das ruhende Ermittlungsverfahren wieder auf. Im März 2012 läuft der Prozess vor dem Oldenburger Schwurgericht.

Im Mai fordert die Staatsanwältin neben der Höchststrafe, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Allerdings solle der Gefängnisaufenthalt in Pakistan wegen der schlechten Haftbedingungen mit einer Strafmilderung von 9 Jahren angerechnet werden. Der Angeklagte verweigert erst die Aussage, behauptet dann, sein Schwiegersohn hätte ihn angegriffen. Die Ehefrau des Angeklagten will nicht aussagen, ebensowenig seine zweite Tochter. Der Sohn sagt aus, will sich aber an nichts erinnern.

Das Urteil folgt dem Antrag der Staatsanaltschaft: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Anrechnung der Haft in Pakistan wegen "unmenschlicher Bedingungen". Die Verteidigung legt Revision ein.

Links

www.spiegel.de
www.nwzonline.de

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