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Ehrenmorde 2009

Büsra Özkan

geboren: 1994
erstochen: 24. Juni 2009
Wohnort: Schweinfurt (Bayern)
Herkunft: Türkei
Kinder: keine, sie war erst 15 J.
Täter: ihr Vater Mehmet, Dönerbudenbetreiber (zur Tat 45 J.), seit 20 Jahren in Deutschland

In der Nacht zum 24. Juni 2009 ersticht Mehmet Ö. seine 15jährige schlafende Tochter Büsra. Die Familie hat zwei weitere (jüngere) Kinder und ist bislang nicht auffällig geworden. Der Vater, so heißt es, sei streng religiös.

Die Großeltern rufen den Notarzt. Aber das Mädchen verblutet. Mehrere Dutzend Stiche werden gezählt.

Der Vater wird nach kurzer Flucht festgenommen und gesteht die Tat. Als Motiv gibt er die völlig unterschiedlichen Lebensauffassungen und den westlichen Lebensstil seiner Tochter an. Sie wolle nicht „den muslimischen Weg gehen“. Vermutlich ist die Gymnasiastin ein Teenager, der ein normales Leben führen will.

Büsras Mutter arbeitet als OP-Schwester. Sie verdient mehr als ihr Mann und spricht im Gegensatz zu ihm Deutsch. Trotzdem zwingt Mehmet Büsra und ihre Mutter, Kopftuch zu tragen.

Vor Gericht behauptet Mehmet auf einmal, er habe in der Mordnacht einen Einbrecher vertreiben wollen. Später gibt er an, seine Tochter habe Händchen gehalten mit einem türkischstämmigen Jungen. Im März 2010 wird er zu lebenslanger Haft verurteilt. Trotz der 68 Messerstiche auf ein schlafendes Mädchen wird keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richterin sagt in der Urteilsbegündung, es handle sich nicht um einen klassischen Ehrenmord. Der Vater habe seine Tochter nur kontrollieren wollen. Genau das aber ist ein klassischer Ehrenmord: Der Mann will die totale Kontrolle über die weiblichen Familienmitglieder, vor allem über ihre Sexualität.

Im September 2010 verwirft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision und bestätigt das Urteil.

Links

www.spiegel.de
www.süddeutsche.de
www.bild.de

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