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Ehrenmorde 2007

Rukiye Pešter

geboren: 1969
erschossen: 9. März 2007
Wohnort: Mönchengladbach
Herkunft: Türkei
Kinder: eine volljährige Tochter, Derya, die zusammen mit ihr erschossen wurde, ein Sohn (geb. 1994), eine Tochter (geb. 1997)
Täter: ihr Exmann Erol, türkischer und holländischer Staatsbürger, zur Tat seit 30 J. im Westen (Holland bzw. Deutschland)

Rukiye wird 1985 im türkischen Kayseri verheiratet. Ihr Bräutigam lebt in Holland. Bei einem Heimaturlaub sucht seine Familie die Sechzehnjährige für ihn aus. Obwohl die beiden Cousin und Cousine sind, kennen sie sich nicht. Erol holt seine Frau nach Holland, wo sie zunächst bei seinen Eltern lebt.

Das Paar bekommt zwei Töchter und einen Sohn. Doch Erol misshandelt seine Frau und die Kinder, bis es 2001 zur Scheidung kommt. Dabei erpresst der Vater das Sorgerecht für seine älteste Tochter Derya.

Da er gewalttätig ist, muss seine Frau bei ihm bleiben, um sie zu schützen. Später zieht die Familie nach Deutschland, wo drei Schwestern von Rukiye wohnen (die ebenfalls mit ihren türkischen Cousins verheiratet sind). Dort versucht Erol, eine der Schwestern zu vergewaltigen. Daraufhin beschließt der Familienclan, dass Erol zurück zu seinen Eltern nach Holland gehen und seine Frau und die Kinder in Ruhe lassen soll.

Von da an beginnt er sie zu stalken. Er steht tage- und nächtelang vor der Mönchengladbacher Wohnung. Rukiye beantragt das Sorgerecht für ihre beiden kleinen Kinder und stellt bei Gericht einen Antrag auf Gewaltschutz. Nach der Verhandlung darüber (die ohne Ergebnis endet), erschießt Erol am 9. März 2007 seine Frau und seine älteste Tochter.

Zu diesem Ehrenmord gehört ein Justizskandal: Die Anwältin hatte dem Richter vor der Sorgerechtsverhandlung mitgeteilt, dass der Vater per Haftbefehl gesucht wird. Der Richter hatte das auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Doch die Information versickerte, und niemand kümmerte sich weiter darum. Kaum eine Stunde nach der Verhandlung waren Rukiye und Derya tot.

Am 14. Februar 2008 wird der Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

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