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Ehrenmorde 2012

Banafshe

geboren: 1976
verstümmelt: 30. Oktober 2012
Wohnort: Berlin-Schöneberg
Herkunft: Opfer: Iran; Täter: Irak
Kinder: mindestens 1 Tochter (zur Tat 8 oder 10 J.)
Täter: Omid Ramadani (45 J.)

Am 30. Oktober 2012 ruft ein Passant in Berlin-Schöneberg die Polizei. Die Beamten finden eine gefesselte und verstümmelte Iranerin in ihrer Wohnung. Ihre Brüste sind abgeschnitten, ihre Genitalien verletzt. Im Nebenzimmer befindet sich ihre ebenfalls gefesselte Tochter. Sie hat die Misshandlungen wohl mit angehört.

Die Polizei fahndet nach ihrem ehemaligen Lebensgefährten Omid R., ein gebürtiger Iraker mit holländischem Pass. Sechs Wochen zuvor soll sich Banafshe von ihm getrennt haben. In einigen Medien heißt es, die Frau sei vor den Augen ihrer Tochter fast zu Tode gefoltert worden.

Die Tochter kommt in Obhut des Jugendamts, Banafshe wird operiert und überlebt. Im November 2012 wird Omid in der Nähe von Teheran festgenommen. Vermutlich hat er einen weiteren irakischen und/oder iranischen Pass. Er gesteht die Tat. Unklar ist, ob die iranische Justiz weiter ermittelt, oder ob der Täter nach Deutschland ausgeliefert werden könnte.

Im August 2013 stellt die Berliner Polizei die Ermittlungen ein. Eine Berliner Boulevardzeitung mutmaßt, dem Täter könne im Iran die Todesstrafe drohen. Es wird noch bekannt, dass er verschiedene Alias-Namen benutzte (Abdullah Ramezani, Abdullah Ramedani oder Abdullah Ramadani) und in Holland wegen einer ähnlichen Tat bereits eine mehrjährige Haftstrafe absaß. www.berliner-zeitung.de

Im Januar 2022 kommt Bewegung in die Sache: Omir steht in Berlin vor Gericht. Es wird bekannt, das er im Iran wegen Verbreitung pornografischer Bilder verurteilt wurde und nach 6 Jahren freikam (etwas unklar). Er kehrt zurück nach Holland, wo er festgenommen wird. Das Opfer hat "mehrere Dutzend" Operationen hinter sich und lebt mit der Tochter nicht mehr in Deutschland.

Knapp 10 Jahre nach der Tat wird der Täter im Oktober 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt, und zwar wegen Geiselnahme, versuchten 2fachen Mordes, besonders schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung. Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Das Motiv sei, so das Urteil, dass die Frau nicht nach den Vorstellungen des Mannes leben wollte.

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